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§ 1
Der Verein mit Sitz in Rosenheim führt den Namen:
Verein der Freunde und Förderer des Karolinen- Gymnasiums Rosenheim e.V.
Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rosenheim eingetragen.§ 2
Ziele und Aufgaben des Vereins sind, den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Karolinen-Gymnasiums entsprechend dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ideell und materiell zu fördern.
Der Verein ist gemeinnützig, verfolgt keine politischen Ziele und ist auch auf keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 3
Geschäftsjahr ist das nach dem BayEUG vorgeschriebene Schuljahr; es beginnt derzeit am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
§ 4
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich entschließt, die Zwecke des Vereins zu unterstützen, und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Verein unterscheidet zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Eine passive Mitgliedschaft ist ohne schul- oder dienstrechtliche Verbindung zum Karolinen-Gymnasium Rosenheim möglich. Über den Beitritt, der durch eine schriftliche Erklärung erfolgt, entscheidet der Vorstand.
§ 5
Mitgliedsbeitrag ist zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung. Für passive Mitglieder kann der Vorstand auf Antrag den Mitgliedsbeitrag reduzieren, wobei ein Beitrag von 0,50 Euro pro Monat nicht unterschritten werden darf.
§ 6
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Die Mitgliedschaft erlischt durch die schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied oder durch rechtskräftigen Ausschluss, über den der Vorstand beschließt.
§ 7
Der Vorstand des Vereins setzt sich aus einem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, einem Beisitzer, dem Schatzmeister und einem Schriftführer zusammen.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende des Vereins sind einzelvertretungsberechtigt; die übrigen Vorstandsmitglieder sind nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder und zweier Kassenprüfer erfolgt für die Dauer von zwei Jahren.
Als Vorsitzender des Vorstandes kann auch der Vorsitzende des Elternbeirates des Karolinen-Gymnasiums zur Wahl gestellt werden. Angehörige der Schule sollen nicht in den Vorstand gewählt werden.
§ 8
Der Vorstand darf Geschäfte mit Dritten, soweit zur Durchführung des Vereinszweckes überhaupt erforderlich, nur unter Beschränkung auf das Vereinsvermögen abschließen.
Der Schatzmeister ist zu Auszahlungen nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes sowie zur Quittungsleistung über einbezahlte Beträge und Spenden ermächtigt.
§ 9
In den ersten fünf Monaten eines jeden Geschäftsjahres ist die ordentliche Mitgliederversammlung zu berufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. In ihr haben Vorstand und Schatzmeister über das abgelaufene Geschäftsjahr zu berichten und Rechenschaft zu geben.
§ 10
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
Ferner ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen.
§ 11
Zur Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich eingeladen. Zwischen Ausschreibungs- bzw. Einladungstag und dem Sitzungstermin muss eine Frist von mindestens 2 Wochen liegen. Über Anträge und Beschlüsse in der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem (der) Protokollführer(in) zu unterzeichnen ist.
§ 12
Die Tätigkeit aller Organe ist ehrenamtlich.
§ 13
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Rosenheim, die es unmittelbar für schulische Zwecke, in erster Linie für die des Karolinen-Gymnasiums, zu verwenden hat.
Verein der Freunde und Förderer
des Karolinen-Gymnasiums
Rosenheim e.V.