Fahrkarten in der Oberstufe

Bis zur 10. Klasse erhalten Schülerinnen und Schüler ihre Fahrkarten für den Schulweg kostenfrei von der Schule (einen Antrag finden Sie hier).

Ab der 11. Klasse müssen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Familien die Fahrkarten für Fahrten zur Schule jedoch selbst besorgen. Der Kauf der Fahrkarten erfolgt selbstverantwortlich, dazu ist eine Berechtigungskarte notwendig. Am Ende des Schuljahres kann dann ein Betrag von derzeit maximal 440 Euro auf Antrag beim Landratsamt erstattet werden. Einen Leitfaden, der das Vorgehen erklärt, finden Sie hier.