Regelungen zum Sozialpraktikum

 

  •  Das Sozialpraktikum wird unabhängig vom Betriebspraktikum durchgeführt, das in der 9. Jahrgangsstufe stattfindet.
  • Für das Sozialpraktikum wird in der 10. Jahrgangsstufe eine Woche pro Klasse während der Unterrichtszeit im Herbst (in zeitlicher Nähe zu den Herbstferien) vorgesehen. In dieser Woche sollen die Schülerinnen und Schüler eine Praktikumsstelle im Bereich der Kinderbetreuung übernehmen.
  • Die restlichen zehn Tage des Sozialpraktikums sind blockweise in der unterrichtsfreien Zeit bis zum Ende der zehnten Jahrgangsstufe (d.h. vor den folgenden Sommerferien) abzuleisten. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit soll im Bereich der Pflege (Alten-, Kranken- und Behinderteneinrichtungen) liegen.
  • Das Sozialpraktikum kann auch bereits in der unterrichtsfreien Zeit vor Beginn der zehnten Klasse begonnen werden und ist laut Schulordnung Voraussetzung für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe des WSG- Zweiges mit sozialwissenschaftlichem Profil.






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