Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen
Vorbemerkungen
Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturm-tiefs, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen. Entscheidungen über witterungsbedingten Un-terrichtsausfall müssen unter Einbeziehung der betroffenen Personengruppen meist kurzfristig und zügig getroffen werden. Weiterhin gilt es, die Öffentlichkeit, insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte, rechtzeitig, d. h. grundsätzlich am Vortag, über die Entscheidung über den Unterrichtsausfall zu informieren.
Die Entscheidung trifft eine lokale oder eine regionale Koordinierungsgruppe.
Information über Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen werden über
alle Radiosender verbreitet, z. B.
Bayerischer Rundfunk: www.br-online.de/news/verkehr
Antenne Bayern: www.antenne.de
Telefonnummern:
089 / 277 283 (Hörerservice)
0137 31 25 80 (Studionummer)
089/ 99 2777 0 (Zentrale)
Lehrkräfte
Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung zu gewährleisten.
Rosenheim, 30.09.2010
http://www.km.bayern.de/km/rat_auskunft/unterrichtsausfall/index.shtml
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