Hausordnung für das Karolinen-Gymnasium
Alle Mitglieder der Schulfamilie sind dazu aufgerufen, zum Gelingen von Schule und Unterricht beizutragen und sich anderen gegenüber so zu verhalten, wie sie selbst behandelt werden möchten. Insbesondere darf niemand durch andere körperlich oder seelisch gefährdet oder verletzt werden. Um eine fruchtbare Unterrichtsatmosphäre zu gewährleisten, sollen Störungen jeglicher Art vermieden werden. Eine der Schule angemessene Bekleidung wird erwartet. Eine gute Zusammenarbeit erfordert das Einhalten von Regeln, wie z.B. von unseren „Karo-Regeln“.
Allgemeine Regeln
Die Schüler/-innen des Karolinen-Gymnasiums sind verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unter-richt und allen verpflichtenden Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme am Unterricht ist ihnen vorbehalten, allen anderen Personen ist dies nur mit einer Genehmigung der Schulleitung mög-lich.
Der Schulleiter übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Mitarbeiter der Schule ist Folge zu leisten. Während des Unterrichts liegt das Hausrecht bei ihnen.
Die Einrichtungen der Schule, Lehr- und Lernmittel müssen zweckgerecht und pfleglich behandelt und sauber gehalten werden.
Wegen der großen Verletzungsgefahr ist das Herumtoben und Sitzen auf den Treppen und in den Gängen nicht erlaubt. Gegenstände, deren Benutzung andere gefährden oder den Unterricht stören könnten (z.B. Skateboards), dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Ohne Genehmigung ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit unzulässig.
Die Benutzung von Handys, elektronischen Aufnahme- und Abspielgeräten ist im Schulbereich verboten. Ton- und Bildaufnahmen sind nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Lehr-kraft.
Unsere Schule ist alkohol-, drogen- und rauchfrei. Dies gilt auch für die Gehsteige und Parkplätze vor der Schule und den Turnhallen (zwischen Realschule und Loreto-Kapelle).
Kraftfahrzeuge können auf dem Schulgelände nicht abgestellt werden. Fahrräder dürfen nur in die vorgesehenen Ständer eingestellt werden.
Im Übrigen gelten die Regeln des EUG und der GSO.
Der Schulalltag
Unterrichtsbeginn: Um 7.30 Uhr werden die Klassenzimmer von der Frühaufsicht aufgeschlossen. Die Schüler/-innen halten sich bis zum Beginn der 1. Stunde ausschließlich in ihren eigenen Klassenzimmern auf. Erst beim Ertönen des Rufgongs begeben sie sich zu den Fachräumen und Sportanlagen. Erscheint der Lehrer nicht bis etwa 10 Minuten nach Stundenbeginn, informiert der Klassensprecher das Sekretariat I. Schüler/-innen, die in der ersten Stunde frei haben, halten sich in dieser Zeit in der Regel im dafür vorgesehenen Aufenthaltsraum auf.
Pausen am Vormittag: Für alle Schüler/-innen der 5. – 10. Jahrgangsstufen findet die Pause bei gutem Wetter auf dem Schulhof statt, sie dürfen sich nicht im Schulgebäude aufhalten. Über Ausnahmen entscheiden die Aufsicht führenden Lehrkräfte. Die 11. und 12. Jahrgangsstufe darf die Pausen in ihren Klassenzimmern verbringen. Der Wechsel zu den Fachräumen und Sportanlagen erfolgt erst beim Rufgong. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nur in der Jahrgangsstufe Q11 und Q 12 zulässig.
Mittagspause: Die Klassenzimmer sind abgesperrt. Der Aufenthalt ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen sowie auf dem Pausenhof zulässig.
Freistunden: sind nur ab Jahrgangsstufe 10 möglich und müssen ausdrücklich auf dem Vertretungsplan vermerkt sein. In diesen Stunden dürfen Schüler/innen das Schulgelände verlassen.
Unterrichtsende: Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer hinterlässt jeder seinen Platz und das Klassenzimmer in ordentlichem Zustand (v. a. Stühle auf die Tische stellen, Tafel löschen, Fenster schließen, Licht ausschalten, Sonnenschutz einrollen, Türen verschließen).
Rosenheim, 13.09.2011
S. Rechenauer, StDin
Schulleiterin
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