Satzung

    

                                   Verein der Freunde und Förderer
des Karolinen Gymnasiums
Rosenheim e.V.

§ 1
Der Verein mit Sitz in Rosenheim führt den Namen:
Verein der Freunde und Förderer des Karolinen- Gymnasiums Rosenheim e.V.
Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rosenheim eingetragen.

 
§ 2
Ziele und Aufgaben des Vereins sind, den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Karolinen-Gymnasiums entsprechend dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ideell und materiell zu fördern.
Der Verein ist gemeinnützig, verfolgt keine politischen Ziele und ist auch auf keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 
§ 3

Geschäftsjahr ist das nach dem BayEUG vorgeschriebene Schuljahr; es beginnt derzeit am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.

 
§ 4
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich entschließt, die Zwecke des Vereins zu unterstützen, und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Verein unterscheidet zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Eine passive Mitgliedschaft ist ohne schul- oder dienstrechtliche Verbindung zum Karolinen-Gymnasium Rosenheim möglich. Über den Beitritt, der durch eine schriftliche Erklärung erfolgt, entscheidet der Vorstand. 


§ 5
Mitgliedsbeitrag ist zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung. Für passive Mitglieder kann der Vorstand auf Antrag den Mitgliedsbeitrag reduzieren, wobei ein Beitrag von 0,50 Euro pro Monat nicht unterschritten werden darf.


§ 6
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Die Mitgliedschaft erlischt durch die schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied oder durch rechtskräftigen Ausschluss, über den der Vorstand beschließt. 

 
§ 7
Der Vorstand des Vereins setzt sich aus einem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, einem Beisitzer, dem Schatzmeister und einem Schriftführer zusammen.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende des Vereins sind einzelvertretungsberechtigt; die übrigen Vorstandsmitglieder sind nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.
 Die Wahl der Vorstandsmitglieder und zweier Kassenprüfer erfolgt für die Dauer von zwei Jahren.
Als Vorsitzender des Vorstandes kann auch der Vorsitzende des Elternbeirates des Karolinen-Gymnasiums zur Wahl gestellt werden. Angehörige der Schule sollen nicht in den Vorstand gewählt werden.


§ 8
Der Vorstand darf Geschäfte mit Dritten, soweit zur Durchführung des Vereinszweckes überhaupt erforderlich, nur unter Beschränkung auf das Vereinsvermögen abschließen.
Der Schatzmeister ist zu Auszahlungen nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes sowie zur Quittungsleistung über einbezahlte Beträge und Spenden ermächtigt.


§ 9
In den ersten fünf Monaten eines jeden Geschäftsjahres ist die ordentliche Mitgliederversammlung zu berufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. In ihr haben Vorstand und Schatzmeister über das abgelaufene Geschäftsjahr zu berichten und Rechenschaft zu geben. 


§ 10
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
Ferner ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen. 

 
§ 11
Zur Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich eingeladen. Zwischen Ausschreibungs- bzw. Einladungstag und dem Sitzungstermin muss eine Frist von mindestens 2 Wochen liegen. Über Anträge und Beschlüsse in der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem (der) Protokollführer(in) zu unterzeichnen ist. 


§ 12
Die Tätigkeit aller Organe ist ehrenamtlich.


§ 13
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Rosenheim, die es unmittelbar für schulische Zwecke, in erster Linie für die des Karolinen-Gymnasiums, zu verwenden hat.
 




 

Aktuelles

Ausgezeichnet von Staatssekretär Sibler

Am 30. Januar wurden die erfolgreichen Hockey-Spielerinnen des "Karo"in München geehrt.

 

Rasanter Phyikunterricht

Am 23. Januar 2012 erfuhren die Schüler der 8a, wozu physikalische Energieumwandlungsgesetze so alles gut sein können.

 

Gemeinsam gegen Suchtgefahren

In Zusammenarbeit mit der Stiftung "neon" widmen sich Lehrer, Eltern und die Schüler der 7. Klassen zu Jahresbeginn der Suchtprävention.

 

Mathewettbewerb - ein Blick zurück

Nach getaner Arbeit zieht eines der P-Seminare der Q 12 Bilanz.

 

Kurz vor dem Fest - ein Blick auf sozial Schwächere

Am 21.12.2011 besuchten die Schülerinnen und Schüler einer 8. Klasse die "Tafel" Rosenheim.

 

Der Weihnachtsmarkt des "Karo"

Am 19.12.2011 fand der traditionelle Weihnachtsmarkt des Karolinen-Gymnasiums statt - dieses Jahr zugunsten eines besonders guten Zwecks.

 

Ein Treffen mit den UN-Jugenddelegierten

In der Woche vor Weihnachten traf ein Sozialkundekurs der Q 12 die beiden deutschen UN-Jugenddelegierten.

 

Schüler programmieren ein virtuelles Autohaus

Das P-Seminar Informatik stellt das digitale Ergebnis seiner knapp eineinhalbjährigen Arbeit vor.

 

Das Fußball-Turnier der 5. und 6. Klassen

Am 12. Dezember 2011 spielten diese beiden Jahrgangsstufen um den Titel des "Karo"-Fußball-Meisters.

 

Die "Nikolausaktion" der SMV

Am 6.12.2011 besuchte der Nikolaus die 5. und 6. Klassen des "Karo" und brachte Lob, Tadel und kleine Präsente.

 

Neues aus der "Karo"-Bibliothek

Seit Anfang Dezember wird die Schulbibliothek in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek Rosenheim betrieben. Das bringt viel Neues und Gutes mit sich.

 

"Weihnachten im Schukarton"

Über 50 Pakte kamen zusammen, als die SMV in der Adventszeit Spenden für osteuropäische Kinder sammelte.

 

Vorlesewettbewerb der 6. Klassen

Am 7.12.2011 wurden die Schulsiegerin im Vorlesen gekürt. Wir drücken Ihr die Daumen für den Stadtentscheid!

 

Neue Laptops für das "Karo"

Dank einer Spende der Sparda-Bank an den Förderverein konnten am 6.12.2011 neue Laptops für den Einsatz im Unterricht in Betrieb genommen werden.

 

Q 11 auf der "Abi-Messe"

Am 18.11.2011 informierte sich die Q 11 in München über Berufs- und Studienmöglichkeiten.

 

Projekt "Denkmal aktiv"

Im November 2011 präsentierte ein P-Seminar seine Ausstellung zur Kunstmühle und zur alten Papierfabrik.

 

"Karo hilft" in den Medien

Ein P-Seminar nimmt sich vor, in Ghana ein Microschool zu errichten, und erregt damit großes mediales Interesse.

 

Fit wie ein Informatik-"Biber"?

Acht Klassen des "Karo" nahmen am 7.-11.11.2011 an einem bundesweiten Wettbewerb teil.

 

Amtseinführung der neuen Schulleiterin

In feierlichem Rahmen wurde am 27.10.2011 Frau Rechenauer als neue Direktorin des "Karo" willkommen geheißen.

Login

Benutzeranmeldung