Die Aufgaben des Elternbeirates
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der SchülerInnen sowie der Eltern volljähriger Schüler (Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, BayEUG). Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Konkret sind das z.B.
- Gestaltung des Schullebens durch Mitarbeit im Schulforum
- Einbindung in Disziplinarverfahren (auf Wunsch der Betroffenen)
- Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag
- Änderung von Ausbildungsrichtungen, Einführung von Schulversuchen
- Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
- Vermittlung in Konfliktsituationen o.ä.
Naturgemäß kommt dem EBR allgemein eine entscheidende Rolle zu bei der Vertretung des Elterninteresses für Bildung und Erziehung der Kinder.
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