Die Aufgaben des Elternbeirates

 

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der SchülerInnen sowie der Eltern volljähriger Schüler (Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, BayEUG). Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

 

Konkret sind das z.B.

  • Gestaltung des Schullebens durch Mitarbeit im Schulforum
  • Einbindung in Disziplinarverfahren (auf Wunsch der Betroffenen)
  • Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag
  • Änderung von Ausbildungsrichtungen, Einführung von Schulversuchen
  • Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
  • Vermittlung in Konfliktsituationen o.ä.

 

Naturgemäß kommt dem EBR allgemein eine entscheidende Rolle zu bei der Vertretung des Elterninteresses für Bildung und Erziehung der Kinder.

 




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